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Lassen Sie Ihre Bußgeldangelegenheit überprüfen!

 

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und daher angreifbar!

 

Unser Ziel ist, dass Ihr Bußgeldverfahren eingestellt wird.

 

Bei einem Fahrverbot werden wir Ihnen helfen, dieses nicht antreten zu müssen.

 

Die Kosten für die Prüfung werden in der Regel von Ihrem Rechtschutzversicherer übernommen!!

 

 

Melden Sie uns ihre Bußgeldangelegenheit online 

 

 

  

 

 oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Fax (06691/915243) oder per Post.

 

 

Auf keinen Fall sollten Sie zu dem Vorgang Angaben bei der Behörde abgeben, ohne dies mit uns abzusprechen!

 

Egal ob Sie wegen

 

- einer Geschwindigkeitsüberschreitung

- einem Abstandsverstoßes

- wegen eines Trunkenheitsdelikts

- eines Rotlichtverstoßes

- oder wegen anderer Verkehrsdelikte

 

zur Verantwortung gezogen werden, wir helfen Ihnen!

 

 

 

Fachanwalt für Verkehrsrecht Olaf Körner

ADAC Vertragsanwalt

 

Körner & Collegen Rechtsanwälte Fachanwälte in Bürogemeinschaft  | schwalmstadt@koerner-collegen.de